Ab 11.06.2021 gilt in Düsseldorf die Inzidenzstufe 1

Die Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 vorliegt ist zusätzlich zulässig wenn auch für das Bundesland die Inzidenzstufe 1 gilt! Die Nutzung der Innengastronomie unter Beachtung der übrigen Maßgaben und Regeln auch ohne Negativtestnachweis. Personal unterliegt weiter der Testpflicht nach der Coronaschutzverordnung!

-In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 ist eine Unterschreitung des Mindestabstands zusätzlich zulässig:

1. Beim Zusammentreffen von Personen aus bis zu fünf Hausständen ohne Personenbegrenzung, an dem auch immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen. Es gilt weiterhin Platzierungspflicht und Kontaktdatenerfassung!

2.Private Veranstaltungen (geschlossene Gesellschaften) sind außen mit bis zu 250 Gästen und negativen Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen (geschlossene Gesellschaften) mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich.